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Sascha Woyna
Efeustrasse 28
47249 Duisburg
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Urheberrecht
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Online Streitbeilegung
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AGB´s
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist der in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführte Leistungsumfang mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch Duisburger BBQ an den Kunden.
2. Leistungen im Rahmen der Angebotserstellung
Soweit Duisburger BBQ Leistungen über den reinen Cateringbereich hinaus im Auftrag des Kunden bestellt (Künstler, Moderatoren, Transfers, Räumlichkeiten), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen ausschließlich Im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Abwicklung dieser Beauftragung kann im Einzelfall durch Duisburger BBQ übernommen werden,
ohne dass Duisburger BBQ hierdurch eine Haftung für die beigestellten Leistungen übernimmt.
3. Auftragserteilung durch den Kunden
3.1 Der Kunde bestellt die in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen der Duisburger BBQ.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die definitive und der Rechnung zugrundeliegende Gästezahl bis spätestens 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Duisburger BBQ schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
4. Leistungsumfang
4.1 Das Duisburger BBQ Personal wird grundsätzlich keine Abrechnungen mit den Gästen des Kunden vornehmen. Wünscht der Kunde Abrechnungen durch das Duisburger BBQ Personal,
bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Das Risiko der Abrechnung mit den Gästen bzw. des Einzuges der Forderungen gegen die Gäste trägt der Kunde.
4.2 Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein Duisburger BBQ weisungsberechtigt.
5. Leistungshindernisse
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von Duisburger BBQ liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment Ausstattungen entstehen, ist Duisburger BBQ berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.
6. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Dem Kunden/Mieter obliegt eine Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Kunden/Mieters, dessen Gäste oder in seinem Auftrag handelnde Dritte werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur mit einem zusätzlichen Handlings-Aufwand
von 10% dem Kunden/Mieter in Rechnung gestellt.
7. Reklamation
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen Duisburger BBQ unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für durch den Kunden vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt Duisburger BBQ keine Haftung.
8. Stornierungen
Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Unterzeichnung der Veranstaltungsvereinbarung, tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei Duisburger BBQ für die Berechnung der Frist ausschlaggebend ist
bis 28 Tage vor VA-Beginn 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
bis 21 Tage vor VA-Beginn 30 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
bis 14 Tage vor VA-Beginn 40 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
bis 7 Tage vor VA-Beginn 60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
bis 6-2 Tage vor VA-Beginn 70 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
bis 1 Tag vor VA-Beginn 80 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
am Tag der Veranstaltung 90 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der Veranstaltungsvereinbarung auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Deposit Leistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
9. Deposit / Abrechnung
9.1 Ab einer Nettogesamtsumme von EUR 500,- berechnet Duisburger BBQ 50% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Deposit. Dieses Deposit ist bis spätestens 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die Duisburger BBQ zu zahlen. Dieses Deposit wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.
9.2 Die Leistungen von Duisburger BBQ werden zu den in der Veranstaltungsvereinbarung genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon,
ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht werden.
9.3 Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränkewerte werden auch nach Anbruch Flaschen bzw. angebrochenen Getränkefässern berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.
9.4 Abrechnungen erfolgen für jede Veranstaltung gesondert. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungseingang fällig.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. (Geschäftskunden) und 5% (Privatkunden) über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, ohne das es einer gesonderten Mahnung hierfür bedarf.
9.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten oder von Duisburger BBQ anerkannt sind.
10. Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt
10.1 Die von Duisburger BBQ gelieferten Gegenstände gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den Bereich der Veranstaltungsräume gelangt sind.
10.2 Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der Duisburger BBQ.
11. Gewährleistung / Haftung
11.1 Sollten die Leistungen von Duisburger BBQ wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. Duisburger BBQ ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
11.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Duisburger BBQ nach.
11.3 Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen Duisburger BBQ herleiten. Soweit Duisburger BBQ oder sein Personal aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Duisburger BBQ von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.
12. Gesamthaftung
12.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 11. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
12.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13. Sonstige Pflichten der Vertragspartner
13.1 Der Kunde bringt die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen vor Veranstaltungsbeginn bei. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.
13.2 Soweit Duisburger BBQ Mitarbeiter bei dem Kunden tätig werden, obliegt dem Kunden die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die in seinem unmittelbaren Einflussbereich stehen.
14. Preise / Auftragsannahme
14.1 Alle Preise verstehen sich in Euro.
14.2 Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang der Annahmeerklärung entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich
die Duisburger BBQ das Recht vor, eine Preisänderungen bzw. -anpassungen vorzunehmen.
14.3 Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
14.4 Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Das gleiche gilt für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
15.2 Sollte die Veranstaltungsvereinbarung teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
16.2 Rechtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile Mannheim.
16.2 Duisburger BBQ ist berechtigt, den Kunden auch an seinen allgemeinen oder besonderen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.